Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Kunden und Ausschreibende
Für Lieferanten und Anbieter

Für Kunden/ Ausschreiber

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Fa.Packitperfect für die Nutzung des Internetportals www.packitperfect.com durch INTERESSENTEN für Verpackungsmaschinen und ähnliche technische Anlagen

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Packitperfect als Inhaber der domain www.packitperfect.com (im Folgenden: „PiP“ od. www.packitperfect.com) und den natürlichen und juristischen Personen (Mitgliedern), die Dienstleistungen von PiP als Interessenten für Verpackungsmaschinen und ähnliche technische Anlagen (künftig: „Verpackungsmaschinen“) nutzen. Für die zwischen den Mitgliedern aufgrund der Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com geschlossenen Kaufverträge, der Finanzierung solcher Kaufverträge dienende weitere Verträge (z. B. Darlehensverträge, Leasingverträge) zwischen den Mitgliedern bzw. einem Mitglied und einem Dritten und sonstige Verträge, die von einem Mitglied einem anderen Mitglied vermittelt werden (z. B. Versicherungsverträge), gilt das für den jeweiligen Vertragstypus einschlägige Recht (z. B. allgemeines Kaufrecht). Für solche Verträge gelten die nachfolgenden AGB nur insoweit, als diese das Zustandekommen solcher Verträge über die Internetplattform www.packitperfect.com betreffen. Für den Vollzug von und Leistungsstörungen innerhalb von Verträgen zwischen den Mitgliedern oder von Verträgen, die von einem Mitglied einem weiteren Mitglied vermittelt werden, finden die nachfolgenden AGB keine Anwendung. Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Benutzung der Internetplattform www.packitperfect.com. Durch das Anklicken des Buttons „Den AGB zustimmen“ und die nachfolgende Benutzung der Internetplattform www.packitperfect.com akzeptieren die Mitglieder die nachfolgenden AGB.
2. Minderjährige und geschäftsunfähige Personen sind von der Teilnahme an der Internetplattform www.packitperfect.com ausgeschlossen.

§ 2 Gegenstand und Zustandekommen des Nutzungsvertrages

1. Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com für Zwecke der Beschaffung von Verpackungsmaschinen. PiP bietet selbst keinerlei Waren an, sondern lediglich Dienstleistungen, die ausschließlich in der Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com bestehen. Zur Abgrenzung von anderweitigen Dienstleistungen wird vereinbart: Aufgrund gesonderter, nicht bereits durch Akzeptanz dieser AGB oder Mitgliedschaft bei PiP zustande kommender Vereinbarung außerhalb dieser AGB kann PiP für das Mitglied zu vergütende Ingenieurdienstleistungen erbringen, die z. B. die Erstellung oder Überarbeitung von Ausschreibungsunterlagen zum Gegenstand haben können. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist PiP nicht verpflichtet, Ausschreibungsunterlagen des Interessenten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.
2. Der Nutzungsvertrag mit PiP setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung und ein Zustandekommen des Nutzungsvertrages besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung zu diesen AGB.
3. Bei der Anmeldung sind der Mitgliedsname und ein Passwort anzugeben, das von dem Anmelder geheim zu halten ist. PiP wird das Passwort nicht ohne Einverständnis des Mitglieds an Dritte weitergeben. Sofern die bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und richtig sind, kommt der Nutzungsvertrag mit PiP durch Zugang einer bestätigenden E-Mail von PiP an das Mitglied zustande. Bei juristischen Personen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Änderungen der Mitgliedsdaten sind PiP unverzüglich in Textform bekannt zu geben.

§ 3 Widerruf, Sperrung und Kündigung

1. Der Vertragspartner („Mitglied“) versichert, Unternehmer zu sein und die Mitgliedschaft zu einem Zweck abzuschließen, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Ist der Vertragspartner („Mitglied“) von PiP entgegen dieser Zusicherung dennoch ein Verbraucher (§ 13 BGB), so kann ein solcher Verbraucher den Abschluss des Nutzungsvertrages widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht wird hiermit belehrt wie folgt: Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Firma Packitperfect Am Gewerbegebiet Leitenfeld 5, D- 83547 Babensham Telefax: 08071104278 .
2. PiP kann ein Benutzerkonto sperren, wenn ein Mitglied gegen diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Insbesondere ist eine Sperrung in folgenden Fällen möglich: Die Anmeldedaten einschließlich obiger Erklärung zur eigenen Unternehmereigenschaft sind fehlerhaft. Es werden wiederholt ohne Tatsachengrundlage negative Bewertungen (zum Bewertungssystem unten § 4) anderer Mitglieder abgegeben. Unter Nutzung der Internetplattform ww.packitperfect.com begangene Handlungen eines Mitglieds verletzen Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber oder Wettbewerbsrecht. Solche oder andere Umstände, die zur Sperrung führen, müssen nicht das Ausmaß eines wichtigen, zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grundes erreichen. Die Grundlagen der Entscheidung für eine Sperre werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Die Sperre kann wieder aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Sperre entfallen sind und dies von dem Mitglied in geeigneter Weise nachgewiesen wird.
3. Ein Mitglied, das Interessent (also nicht Anbieter) ist, kann den Nutzungsvertrag jederzeit in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen; es genügt eine E-Mail an info@packitperfect.com. PiP kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder zum Ende des Kalenderjahres kündigen; die Kündigung durch PiP ist erstmals nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten zulässig .
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Bewertungssystem

1. Die Mitglieder verpflichten sich, sich nach Zustandekommen und Erfüllung eines Vertrages zwischen zwei Mitgliedern oder Vermittlung eines Vertrages durch ein Mitglied für ein anderes Mitglied aufgrund der Teilnahme an der Internetplattform www.packitperfect.com wechselseitig zu bewerten. Diese Bewertungen werden innerhalb der Internetplattform www.packitperfect.com abgegeben, jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Die abgegebenen Bewertungen müssen wahrheitsgemäß und dürfen keinerlei herabwürdigenden oder beleidigenden Inhalt haben. Sie müssen auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen.
2. Es ist den Mitgliedern untersagt, Bewertungen für sich selbst unter Verwendung eines anderen Mitgliedsnamens abzugeben. Ein solches Verhalten eines Mitglieds berechtigt PiP ohne vorherige Abmahnung zur Sperrung oder, nach Ermessen von PiP, zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.
3. PiP hat das Recht, Qualitätszertifikate gem. gesonderten Qualitätsregeln zu vergeben, die nach dem Ermessen von PiP unter www.packitperfect.com allgemein zugänglich gemacht werden. Solche Qualitätsregeln sind Bestandteil des Nutzungsvertrages. Die Verwendung von Qualitätszertifikaten oder Gütesiegeln anderen Inhalts als von PiP vorgesehen ist untersagt und berechtigt PiP ohne vorhergehende Abmahnung zur Sperrung oder, nach Ermessen von PiP, außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.

§ 5 Zum Angebot und zur Nachfrage zugelassene Waren und Dienstleistungen

1. Zum Angebot zugelassen sind ausschließlich Verpackungsmaschinen, die von einem Interessenten über www.packitperfect.com mittels vom Interessenten in einem gängigen digitalen Format zu erstellender Ausschreibung nachgefragt werden.
2. Finanzierungen oder Angebote der Vermittlung einer Finanzierung für solche Verpackungsmaschinen sind nicht zum Angebot zugelassen.

§ 6 Angebot, Annahmefrist, Rechte und Pflichten

1. Mit Einstellen des Angebots bei www.packitperfect.com aufgrund einer diesbezüglichen Aufforderung durch PiP gibt der zu diesem Zeitpunkt für den Interessenten noch anonyme Anbieter ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss für die betreffende Verpackungsmaschine gegenüber dem Interessenten ab. Voraussetzung für diese Aufforderung ist die Zahlung der Schutzgebühr gemäß unten § 7 Abs. 2 b); die daraufhin mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu übersendenden Ausschreibungsunterlagen (wie z. B. Lasten- und Pflichtenheft) enthalten die Daten zur Identität des Interessenten. PiP ist Empfangsbote des Interessenten. Der Anbieter ist an sein Angebot gebunden bis zum Ablauf einer vom Anbieter zu setzenden Annahmefrist, die mindestens 21 Tage betragen muss; diese Frist beginnt mit dem Beginn des Werktags nach dem Tag, an dem das Angebot eingestellt wird. Das Angebot darf unter keinerlei Vorbehalten oder Bedingungen abgegeben werden. PiP ist verpflichtet, dieses anonymisierte Angebot dem Interessenten spätestens am zweiten Werktag nach dem Eingang des Angebots bei PiP zugänglich zu machen.
2. Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, einziger Anbieter zu sein. Abgegebene Angebote kann der Interessent erst nach deren Freigabe durch PiP ihm gegenüber bei www.packitperfect.com einsehen. Der Interessent ist verpflichtet, PiP darauf hinzuweisen, ob und ggf. welche Anbieter von ihm bereits außerhalb von www.packitperfect.com angefragt wurden, um es PiP zu ermöglichen, Mehrfachanfragen zu vermeiden.
3. Der Anbieter kann den Preis eines von ihm bereits abgegebenen Angebots durch Abgabe eines neuen Angebots nur in folgenden Fällen erhöhen: Der Interessent hat seine Anfrage konfiguriert mit falschen oder unvollständigen Leistungsmerkmalen; diese Fehlerhaftigkeit von Konfigurationsmerkmalen blieb trotz pflichtgemäßer Erfüllung der Verpflichtung des Anbieters selbst zur Berichtigung von Konfigurationsmerkmalen des Interessenten unbemerkt und deshalb unberechtigt. Über die soeben aufgezählten Fälle hinaus kann der Angebotspreis nachträglich nur erhöht werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt in dem Sinne, dass das Festhalten an bisherigen Angebotspreis für den Anbieter auch bei Berücksichtigung der bei ihm zu unterstellenden Sachkunde eines branchenerfahrenen Händlers und/oder Herstellers unzumutbar ist; kein wichtiger Grund sind bloße Kalkulationsirrtümer.
4. Für den Interessenten besteht keine Verpflichtung, ein Angebot anzunehmen oder in sonstiger Weise hierauf zu reagieren.
5. Der Interessent ist nicht verpflichtet, sich gerade für das nach objektiven Kriterien für ihn günstigste Angebot zu interessieren; vielmehr kann er nach Belieben mit den Angeboten verfahren.
6. Der Anbieter ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des zweiten auf die Benachrichtigung durch PiP folgenden Werktages Kontakt mit dem Interessenten aufzunehmen.
7. Der Anbieter darf die Identität des Interessenten Dritten nicht bekanntgeben. Er hat die Ausschreibungsunterlagen und deren Inhalt geheim zu halten und er darf diese/diesen weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Anbieter, an pip pauschalen Schadensersatz in Höhe eines Betrags zu bezahlen, der einer erfolgsabhängigen Vergütung ("Tipprovision") von 2,5 % (od. eine höhere Provision) gem. Par. 7 Abs. 2 c, 3 c entspricht. pip ist berechtigt, diesen Betrag nach billigem Ermessen zu schätzen. Dem Anbieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass pip ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
8. Der Anbieter erkennt an, dass auch bei einer Verschiebung des geplanten Abschlusses eines Vertrags oder der Verschiebung von Lieferterminen durch diesen Vertrag bei seinem Abschluss eine Tipprovision von 2,5 % gem. § 7 Abs 2, 3 c fällig wird, die der Anbieter an PiP zu bezahlen hat. Es ist ausreichend, dass die Nutzung der mittels www.packitperfect. com zur Verfügung gestellten Dienstleistungen von PiP mitursächlich war für den jeweiligen Vertragsschluss.
9. Kommt ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Anbieter zustande oder vermittelt der Anbieter dem Interessenten Verträge (z. B. Verträge über eine Finanzierung des Kaufs, Leasingvertrag), so sind Parteien solcher Rechtsverhältnisse ausschließlich der jeweilige Interessent und der jeweilige Anbieter bzw. der betroffene Dritte (z. B. bei Darlehensfinanzierung Bank, bei Leasingvertrag der Leasinggeber). PiP ist nicht verpflichtet, über die Mitteilung der Kontaktdaten hinaus am Abschluss solcher Vertragsverhältnisse in irgendeiner Form mitzuwirken.
Der Anbieter ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages, eines Leasingvertrages, eine Mietkaufvertrages oder eines gleichstehenden Vertrages über den Absatz einer Verpackungsmaschine, der kausal auf ein vom Anbieter über www.packitperfect.com abgegebenes Angebot zurückzuführen ist, bis spätestens zum Ende des dritten Werktages nach Vertragsschluss in Textform PiP mitzuteilen. Auf Verlangen von PiP hat der Anbieter den Vertragsschluss und dessen Konditionen zu belegen (im Regelfall durch Vorlage von Fotokopien der relevanten Schriftstücke). Der Interessent ist hiermit einverstanden.
10. Für den Fall, dass der Anbieter die gem. vorstehend Abs. 9 geschuldete Mitteilung an PiP schuldhaft unterlässt, schuldet der Anbieter PiP eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrags der Tipprovision von 2,5 % gem. § 7 Abs 2, 3 c.

§ 7 Für den Interessenten kostenlose Nutzung der PiP-Dienstleistungen

Nach den Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages schuldet ausschließlich der Lieferant von, nicht jedoch der Interessent für Verpackungsmaschinen die Zahlung von Vergütung an PiP. Der Interessent kann also die Internetplattform www.packitperfect.com kostenlos nutzen.

§ 8 Umfang der Leistungspflichten, Haftungsbeschränkung, Freistellung

PiP ist gemäß §§ 9, 11 Teledienstgesetz (TDG) für durchgeleitete Informationen (§ 9 TDG) sowie für einen Nutzer gespeicherte Informationen (§ 11 TDG) nicht verantwortlich. Darüber hinaus wird vereinbart:
1. PiP haftet nicht dafür, dass das vom Interessenten ausgewählte Angebot im Marktvergleich für den Interessenten wirtschaftlich günstig ist.
2. PiP ist nicht verpflichtet, durch Rückfragen z. B. bei Herstellern oder Behörden zu überprüfen, ob die Angaben eines Anbieters von Verpackungsmaschinen zu seinen Eigenschaften zutreffen oder nicht. PiP ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Anbieter bei Beginn von dessen Mitgliedschaft auszuwählen, sondern lediglich verpflichtet, solche Anbieter von der Teilnahme an der Internetplattform www.packitperfect.com auszuschließen, die offenkundig unzuverlässig oder aus sonstigen Gründen offenkundig ungeeignet für eine Mitgliedschaft sind.
3. PiP schuldet eine Erreichbarkeit der den Mitgliedern zur Nutzung überlassenen Internet- Infrastruktur mit folgender Beschaffenheit: Im rechnerischen Mittel von zwölf vollen Monaten ist eine Erreichbarkeit von 98,5% geschuldet. Das Mitglied weiß und akzeptiert, dass eine Erreichbarkeit von 100% entweder technisch nicht realisierbar oder nur bei erheblich höherer Gegenleistung des Kunden, also höherer Vergütungsansprüche von PiP gegenüber den Mitgliedern zu verwirklichen wäre. Das Mitglied ist verpflichtet, im Falle von gestörter Nutzung der von PiP zur Verfügung gestellten Internet-Infrastruktur PiP unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt wurde, sind Ansprüche des Mitglieds wegen Pflichtverletzungen durch PiP beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sofern PiP eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig zu handeln, ist die Haftung von PiP auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet PiP stets unbeschränkt.
5. Fristen für Nacherfüllung und Gewährleistung (einschließlich Schadensersatzansprüche) werden auf die gesetzlich kürzest mögliche Frist abbedungen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6. Das Mitglied stellt PiP von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen einer zu Rechtsverstößen führender Nutzung von www.packitperfect.com frei.

§ 9 Datenschutz

1. Die von PiP bei Anmeldung der Mitglieder erhobenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich im gesetzlich zugelassenen Rahmen zu eigenen Zwecken verwendet, insbesondere um diese an andere Mitglieder nach den Vorgaben dieses Nutzungsvertrages weiterzuleiten oder, soweit dies dem öffentlichen Interesse dient (z. B. bei Strafverfolgungsmaßnahmen). Benutzerdaten darf PiP in anonymisierter Form für statistische Zwecke (Auswertung des Nutzerverhaltens o. ä.) verwenden.
2. Mit Zustimmung zu diesen AGB willigt das Mitglied ausdrücklich in die Erhebung und Verwertung seiner in www.packitperfect.com gespeicherten personenbezogenen Daten wie folgt ein:
a) PiP darf den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse des Mitglieds an den Anbieter bzw. Interessenten zum Zwecke der Vertragserfüllung weitergeben.
b) PiP darf den Benutzernamen und die entstandenen Bewertungsprofile (zum Bewertungssystem oben § 4) an Besucher der website www.packitperfect.com in der dafür vorgesehenen Rubrik zugänglich machen.
c) PiP darf die personenbezogenen Daten für den regelmäßigen PiP-Newsletter sowie für Support-emails an die Mitglieder verwenden, wie z. B. bei technischen Störungen oder bei Hinweis auf Vertragsänderungen aller Art. Das Mitglied erhält den Newsletter erst dann nicht mehr, wenn es dessen Bezug in „Meine Einstellungen“ im Mitgliedskonto selbst beendet.
d) PiP darf die personenbezogenen Daten verwenden, um z. B. Emails mit Hinweisen auf vergleichbare Verpackungsmaschinen aus anderen, über PiP abgewickelten Beschaffungsvorgängen an die Mitglieder zu übermitteln.
e) PiP darf bei einem Verdacht auf betrügerische oder sonstige Handlungen mit vermögensschädigender Absicht die personenbezogenen Daten zum Zwecke eigener Nachforschung und zu Zwecken der Ermittlung durch Strafverfolgungsbehörden verwenden und weitergeben. Ohne diese ausdrückliche Einwilligung ist eine Mitgliedschaft an PiP nicht möglich. Zu derartigen Zwecken darf PiP auch Cookies verwenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Sofern eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages ungültig ist, bleibt der übrige Nutzungsvertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung erhält eine Regelung Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam wäre.
2. PiP kann diese ABG jederzeit nach vorheriger Mitteilung an die Mitglieder ändern. Solchen geänderten AGB kann innerhalb von längstens zwei Wochen nach deren Erhalt in Textform widersprochen werden. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist gelten neue AGB als akzeptiert und ab Fristablauf als vereinbart.
3. Es gilt für den Nutzungsvertrag und alle Rechtsbeziehungen, die durch die Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com entstehen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der allgemeine Gerichtsstand der Fa.Packitperfect, also Amtsgericht Rosenheim bzw. Landgericht Traunstein; die Fa.Packitperfect kann jedoch nach ihrer Wahl Klage auch am Sitz des anderen Teils erheben.


 


Für Lieferanten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Fa.Packitperfect für die Nutzung des Internetportals www.packitperfect.com durch ANBIETER von Verpackungsmaschinen und ähnlichen technischen Anlagen

§ 1 Anwendungsbereich

1. Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma Packitperfect als Inhaber der domain www.packiperfect.com (im Folgenden: „pip“ oder www.packitperfect.com benannt) und den natürlichen und juristischen Personen (Mitgliedern), die Dienstleistungen von pip als Anbieter von Verpackungsanlagen und ähnlichen technische Anlagen (künftig: „Verpackungsanlage“) nutzen. Für die zwischen den Mitgliedern aufgrund der Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com geschlossenen Kaufverträge, der Finanzierung solcher Kaufverträge dienende weitere Verträge (z. B. Darlehensverträge, Leasingverträge) zwischen den Mitgliedern bzw. einem Mitglied und einem Dritten und sonstige Verträge, die von einem Mitglied einem anderen Mitglied vermittelt werden, gilt das für den Jeweiligen Vertragstypus einschlägige Recht (z. B. allgemeines Kaufrecht). Für solche Verträge gelten die nachfolgenden AGB nur insoweit, als diese das Zustandekommen solcher Verträge über die Internetplattform www.packitperfect.com betreffen. Für den Vollzug von und Leistungsstörungen innerhalb von Verträgen zwischen den Mitgliedern oder von Verträgen, die von einem Mitglied einem weiteren Mitglied vermittelt werden, finden die nachfolgenden AGB keine Anwendung. Diese AGB gelten ab dem Zeitpunkt der Benutzung der Internetplattform www.packitperfect.com. Durch das Anklicken des Buttons „Den AGB zustimmen“ und die nachfolgende Benutzung der Internetplattform www.packitperfect.com akzeptieren die Mitglieder die nachfolgenden AGB.
2. Minderjährige und geschäftsunfähige Personen sind von der Teilnahme an der Internetplattform www.packitperfect.com ausgeschlossen.

§ 2 Gegenstand und Zustandekommen des Nutzungsvertrages

1. Gegenstand des Nutzungsvertrages ist die Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com für Zwecke des Angebots von Verpackungsmaschinen. Die Firma pip bietet selbst keinerlei Waren an, sondern lediglich Dienstleistungen, die ausschließlich in der Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com bestehen.
2. Der Nutzungsvertrag mit pip setzt für Anbieter und Interessenten als ersten Schritt die Anmeldung als Mitglied voraus. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung und ein Zustandekommen des Nutzungsvertrages besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung zu diesen AGB.
3. Bei der Anmeldung sind der Mitgliedsname und ein Passwort anzugeben, dass von dem Anmelder geheim zu halten ist. PiP wird das Passwort nicht ohne Einverständnis des Mitglieds an Dritte weitergeben. Sofern die bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und richtig sind, kommt der Nutzungsvertrag mit PiP durch Zugang einer bestätigenden E-Mail von PiP an das Mitglied zustande. Bei juristischen Personen ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter vorzunehmen. Änderungen der Mitgliedsdaten sind PiP unverzüglich in Textform bekannt zu geben.
4. Anbieter müssen für die Anmeldung zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Anbieter hat ein vollständig ausgefülltes und mit vollständigen Belegen (Fotokopien von Schriftstücken) versehenes, von PiP zur Verfügung gestelltes Formular per Telefax oder Briefpost an PiP zu übersenden. Nach Prüfung der dortigen Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit, Zugang einer weiteren, dies bestätigenden E-Mail von PiP und Zahlung der Aufnahmegebühr (unten § 7 Abs. 2 a) kommt die Mitgliedschaft des Anbieters zustande.

§ 3 Widerruf, Sperrung und Kündigung

1. Der Vertragspartner („Mitglied“) versichert, Unternehmer zu sein und die Mitgliedschaft zu einem Zweck abzuschließen, der seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Ist der Vertragspartner („Mitglied“) von pip entgegen dieser Zusicherung ein Verbraucher (§ 13 BGB), so kann ein solcher Verbraucher den Abschluss des Nutzungsvertrages widerrufen. Über dieses Widerrufsrecht wird hiermit belehrt wie folgt: Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Firma pip pip kann ein Benutzerkonto sperren, wenn ein Mitglied gegen diese AGB oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat. Insbesondere ist eine Sperrung in folgenden Fällen möglich: Die Anmeldedaten sind fehlerhaft. Es werden wiederholt ohne Tatsachengrundlage negative Bewertungen (zum Bewertungssystem unten § 4) anderer Mitglieder abgegeben. Das Angebot eines Mitglieds verletzt Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber oder Wett- bewerbsrecht. Der Anbieter ist bei Vertragsschluss nicht lieferbereit und / oder –fähig. Solche oder andere Umstände, die zur Sperrung führen, müssen nicht das Ausmaß eines wichtigen, zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Grundes erreichen. Die Grundlagen der Entscheidung für eine Sperre werden dem Mitglied in Textform mitgeteilt. Die Sperre kann wieder aufgehoben werden, wenn die Gründe für die Sperre entfallen sind und dies von dem Mitglied in geeigneter Weise nachgewiesen wird.
2. Ein Mitglied, das Interessent (also nicht Anbieter) ist, kann den Nutzungsvertrag jederzeit in Textform mit sofortiger Wirkung kündigen; es genügt eine E-Mail an info@packiperfect.com.
3. Ein Mitglied, das Anbieter (also nicht Interessent) ist, hat das Recht, die Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen; es genügt eine E-Mail an info@packitperfect.com. pip kann die Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum 30.06. oder zum Ende des Kalenderjahres kündigen; die Kündigung durch pip ist erstmals nach einer Mitgliedschaft von sechs Monaten zulässig .
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch pip gegenüber einen Mitglied, dass Anbieter ist, ist es auch, wenn die von diesem Mitglied geschuldete Vergütung (hierzu unten § 7) trotz einer in Textform zugegangenen Mahnung nicht innerhalb einer Frist von fünf Werktagen (maßgeblich ist das Datum des Geldeingangs bei pip) bezahlt wird.

§ 4 Bewertungssystem

1. Die Mitglieder verpflichten sich, sich nach Zustandekommen und Erfüllung eines Vertrages zwischen zwei Mitgliedern oder Vermittlung eines Vertrages durch ein Mitglied für ein anderes Mitglied aufgrund der Teilnahme an der Internetplattform www.packitperfect.com wechselseitig zu bewerten. Diese Bewertungen werden innerhalb der Internetplattform www.packitperfect.com abgegeben, jedoch nicht öffentlich zugänglich gemacht. Die abgegebenen Bewertungen müssen wahrheitsgemäß und dürfen keinerlei herabwürdigenden oder beleidigenden Inhalt haben. Sie müssen auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruhen.
2. Es ist den Mitgliedern untersagt, Bewertungen für sich selbst unter Verwendung eines anderen Mitgliedsnamens abzugeben. Ein solches Verhalten eines Mitglieds berechtigt pip ohne vorherige Abmahnung zur Sperrung oder, nach Ermessen von pip, zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung der Mitgliedschaft.
3. pip hat das Recht, Qualitätszertifikate gem. gesonderten Qualitätsregeln zu vergeben, die nach dem Ermessen von pip unter www.packitperfect.com allgemein zugänglich gemacht werden. Solche Qualitätsregeln sind Bestandteil des Nutzungsvertrages. Die Verwendung von Qualitätszertifikaten oder Gütesiegeln anderen Inhalts als von pip vorgesehen ist untersagt und berechtigt pip ohne vorhergehende Abmahnung zur Sperrung oder, nach Ermessen von PiP, außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft.

§ 5 Zum Angebot und zur Nachfrage zugelassene Waren und Dienstleistungen

1. Zum Angebot zugelassen sind ausschließlich Verpackungsmaschinen, die von einem Interessenten über www.packitperfect.com mittels vom Interessenten in einem gängigen digitalen Format zu erstellender Ausschreibung nachgefragt werden.
2. Finanzierungen oder Angebote der Vermittlung einer Finanzierung sind nicht zum Angebot zugelassen.
3. Stellt der Anbieter eine Abweichung zwischen den Merkmalen der Verpackungsmaschine gemäß den Angaben des Interessenten einerseits und den Merkmalen einer solchen Verpackungsmaschine gem. Herstellerkonfiguration andererseits oder Lücken in der Beschreibung der gewünschten Verpackungsmaschine fest, so ist der Anbieter verpflichtet, mit dem Betreiber von www.packitperfect.com in Textform Kontakt aufzunehmen und darauf hinzuwirken, dass der Interessent durch Vermittlung des Betreibers seine Konfigurationsmerkmale überprüft und ggf. korrigiert bzw. vervollständigt. Der Anbieter hat somit die Verpflichtung, auf richtige und vollständige Angaben des Interessenten zu den Konfigurationsmerkmalen hinzuwirken.

§ 6 Angebot, Annahmefrist, Rechte und Pflichten

1. Mit Einstellen des Angebots bei www.packitperfect.com aufgrund einer diesbezüglichen Aufforderung durch pip gibt der zu diesem Zeitpunkt für den Interessenten noch anonyme Anbieter ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss für die betreffende Verpackungsmaschine gegenüber dem Interessenten ab. Voraussetzung für diese Aufforderung ist die Zahlung der Schutzgebühr gemäß unten § 7 Abs. 2 b); die daraufhin mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zu übersendenden Ausschreibungsunterlagen (wie z. B. Lasten- und Pflichtenheft) enthalten die Daten zur Identität des Interessenten. pip ist Empfangsbote des Interessenten. Der Anbieter ist an sein Angebot gebunden bis zum Ablauf einer vom Anbieter zu setzenden Annahmefrist, die mindestens 21 Tage betragen muss; diese Frist beginnt mit dem Beginn des Werktags nach dem Tag, an dem das Angebot eingestellt wird. Das Angebot darf unter keinerlei Vorbehalten oder Bedingungen abgegeben werden. pip ist verpflichtet, dieses anonymisierte Angebot dem Interessenten spätestens am zweiten Werktag nach dem Eingang des Angebots bei pip zugänglich zu machen.
2. Der Anbieter hat keinen Anspruch darauf, einziger Anbieter zu sein. Abgegebene Angebote kann der Interessent erst nach deren Freigabe durch pip ihm gegenüber bei www.packitperfect.com einsehen.
3. Der Anbieter kann den Preis eines von ihm bereits abgegebenen Angebots durch Abgabe eines neuen Angebots nur in folgenden Fällen erhöhen: Der Interessent hat seine Anfrage konfiguriert mit falschen oder unvollständigen Leistungsmerkmalen; diese Fehlerhaftigkeit von Konfigurationsmerkmalen blieb trotz pflichtgemäßer Erfüllung der Verpflichtung des Anbieters selbst zur Berichtigung von Konfigurationsmerkmalen des Interessenten unbemerkt und deshalb unberichtigt. Über die soeben aufgezählten Fälle hinaus kann der Angebotspreis nachträglich nur erhöht werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt in dem Sinne, dass das Festhalten an bisherigen Angebotspreis für den Anbieter auch bei Berücksichtigung der bei ihm zu unterstellenden Sachkunde eines branchenerfahrenen Händlers und/oder Herstellers unzumutbar ist; kein wichtiger Grund sind bloße Kalkulationsirrtümer.
4. Für den Interessenten besteht keine Verpflichtung, ein Angebot anzunehmen oder in sonstiger Weise hierauf zu reagieren.
5. Der Interessent ist nicht verpflichtet, sich gerade für das nach objektiven Kriterien für ihn günstigste Angebot zu interessieren; vielmehr kann er nach Belieben mit den Angeboten verfahren.
6. Der Anbieter ist verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch bis zum Ablauf des zweiten auf die Benachrichtigung durch pip folgenden Werktages Kontakt mit dem Interessenten aufzunehmen.
7. Der Anbieter darf die Identität des Interessenten Dritten nicht bekanntgeben. Er hat die Ausschreibungsunterlagen und deren Inhalt geheim zu halten und er darf diese/diesen weder ganz noch teilweise an Dritte weitergeben. Für den Fall der Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Anbieter, an pip pauschalen Schadensersatz in Höhe eines Betrags zu bezahlen, der einer erfolgsabhängigen Vergütung ("Tipprovision") von 2,5 % gem. Par. 7 Abs. 2 c, 3 c entspricht. pip ist berechtigt, diesen Betrag nach billigem Ermessen zu schätzen. Dem Anbieter bleibt unbenommen, nachzuweisen, dass pip ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
8.Der Anbieter erkennt an, dass auch bei einer Verschiebung des geplanten Abschlusses eines Vertrags oder der Verschiebung von Lieferterminen durch diesen Vertrag bei seinem Abschluss eine Tipprovision von 2,5 % (od. eine höhere Provision die schriftlich vereinbart ist) gem. § 7 Abs 2, 3 c fällig wird, die der Anbieter an PiP zu bezahlen hat. Es ist ausreichend, dass die Nutzung der mittels www.packitperfect. com zur Verfügung gestellten Dienstleistungen von PiP mitursächlich war für den jeweiligen Vertragsschluss.
9. Kommt ein Vertrag zwischen dem Interessenten und dem Anbieter zustande oder vermittelt der Anbieter dem Interessenten Verträge (z. B. Verträge über eine Finanzierung des Kaufs, Leasingvertrag), so sind Parteien solcher Rechtsverhältnisse ausschließlich der jeweilige Interessent und der jeweilige Anbieter bzw. der betroffene Dritte (z. B. bei Darlehensfinanzierung Bank, bei Leasingvertrag der Leasinggeber). pip ist nicht verpflichtet, über die Mitteilung der Kontaktdaten hinaus am Abschluss solcher Vertragsverhältnisse in irgendeiner Form mitzuwirken.
Der Anbieter ist verpflichtet, den Abschluss eines Kaufvertrages, eines Leasingvertrages, eine Mietkaufvertrages oder eines gleichstehenden Vertrages über den Absatz einer Verpackungsmaschine, der kausal auf ein vom Anbieter über www.packitperfect.com abgegebenes Angebot zurückzuführen ist, bis spätestens zum Ende des dritten Werktages nach Vertragsschluss in Textform pip mitzuteilen. Auf Verlangen von pip hat der Anbieter den Vertragsschluss und dessen Konditionen zu belegen (im Regelfall durch Vorlage von Fotokopien der relevanten Schriftstücke). Der Interessent ist hiermit einverstanden.
10. Für den Fall, dass der Anbieter die gem. vorstehend Abs. 9 geschuldete Mitteilung an PiP schuldhaft unterlässt, schuldet der Anbieter PiP eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Betrags der Tipprovision von 2,5 % gem. § 7 Abs 2, 3 c.

§ 7 Vergütung für die PiP-Dienstleistungen


1. Nach den Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages schuldet ausschließlich der Anbieter, nicht jedoch der Interessent die Zahlung von Vergütung an pip.
2. Mitglieder, die Anbieter sind, schulden pip
a) die Zahlung einer einmaligen Vergütung für die ständige Möglichkeit der Nutzung der Internetplattform www.packitperfect.com („Aufnahmegebühr“) bei Beginn der Mitgliedschaft,
b) eine pro einzelner, vom Anbieter angeforderter Anfrage eines Interessenten anfallende Aufwandsentschädigung für die Übersendung von kunden- und auftragsbezogenen Dateien (Ausschreibungsunterlagen wie z. B. Lasten- und Pflichtenheft) in einem digitalen oder analogen Format („Schutzgebühr“) sowie
c) zusätzlich eine ausschließlich bei Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Anbieter und einem Mitglied über den Verkauf einer Verpackungsmaschine, der Vermittlung eines Leasingvertrages über eine solchen Verpackungsmaschine, eines Mietkaufvertrages über eine solches Verpackungsmaschine oder eines gleichstehenden Absatzvertrages über eine solche Verpackungsmaschine anfallende, also erfolgsabhängige Vergütung („Tipprovision“); dieser Erfolgsabhängige Vergütungsanspruch wird kausal erzeugt durch Nachweis der Anfrage des Interessenten gegenüber dem Anbieter über das hier Vertragsgegenständliche pip-Portal und fällig mit Zustandekommen eines Vertrags zwischen Anbieter und Interessent, der den Gegenstand dieser Anfrage erfasst oder mitumfasst.
3. Die Höhe der nach der vorstehenden Bestimmung geschuldeten Vergütungen bestimmt sich nach folgender Preisliste, die Bestandteil dieses Nutzungsvertrages ist; angegeben sind jeweils Nettopreise; hinzu kommt die Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe, derzeit 19 %:
a) Aufnahmegebühr € 2000.-€ od. siehe unter www.packitperfect.com so funktioniert es.
b) Schutzgebühr € 200.-€ od. siehe unter www.packitperfect.com so funktioniert es.
c) Tipp-Provision in Höhe von 2,5 % des Netto-Auftragswerts ist bei Auftragsvergabe nach Rechnungstellung durch PiP innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis zuzüglich der Vergütung von Nebenleistungen, wie z. B. Planungs- oder Montageleistungen oder Vorbereitung der Montage. Eine höhere Provision als 2,5 % bedarf gesonderter Vereinbarung und ist bei Lieferung der Anlage nach Rechnungsstellung durch PiP innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
4. pip ist berechtigt, die Vergütung für die angebotenen Leistungen erstmalig sechs Monate nach Abschluss des jeweiligen Nutzungsvertrages angemessen zu erhöhen in den Grenzen billigen Ermessens. Die Preiserhöhung wird mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende nach ihrer Ankündigung in Textform gegenüber dem Mitglied wirksam.

§ 8 Umfang der Leistungspflichten, Haftungsbeschränkung, Freistellung

pip ist gemäß §§ 9, 11 Teledienstgesetz (TDG) für durchgeleitete Informationen (§ 9 TDG) sowie für für einen Nutzer gespeicherte Informationen (§ 11 TDG) nicht verantwortlich. Darüber hinaus wird vereinbart:
1. pip haftet nicht dafür, dass das vom Interessenten ausgewählte Angebot im Marktvergleich für den Interessenten wirtschaftlich günstig ist.
2. pip ist nicht verpflichtet, durch Rückfragen z. B. bei Herstellern oder Behörden zu überprüfen, ob die Angaben eines Anbieters von Verpackungsmaschinen zu seinen Eigenschaften zutreffen oder nicht. pip ist nicht verpflichtet, den jeweiligen Interessenten oder Anbieter bei Beginn von dessen Mitgliedschaft auszuwählen, sondern lediglich verpflichtet, solche Interessenten oder Anbieter von der Teilnahme an der Internetplattform www.packitperfect.com auszuschließen, die offenkundig unzuverlässig oder aus sonstigen Gründen offenkundig ungeeignet für eine Mitgliedschaft sind.
3. pip schuldet eine Erreichbarkeit der den Mitgliedern zur Nutzung überlassenen Internet- Infrastruktur mit folgender Beschaffenheit: Im rechnerischen Mittel von zwölf vollen Monaten ist eine Erreichbarkeit von 98,5% geschuldet. Das Mitglied weiß und akzeptiert, dass eine Erreichbarkeit von 100% entweder technisch nicht realisierbar oder nur bei erheblich höherer Gegenleistung des Kunden, also höherer Vergütungsansprüche von pip gegenüber den Mitgliedern zu verwirklichen wäre. Das Mitglied ist verpflichtet, im Falle von gestörter Nutzung der von pip zur Verfügung gestellten Internet-Infrastruktur pip unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4. Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt wurde, sind Ansprüche des Mitglieds wegen Pflichtverletzungen durch pip beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sofern pip eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt, ohne vorsätzlich oder grob fahrlässig zu handeln, ist die Haftung von pip auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet pip stets unbeschränkt.
5. Fristen für Nacherfüllung und Gewährleistung (einschließlich Schadensersatzansprüche) werden auf die gesetzlich kürzest mögliche Frist abbedungen. Dies gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
6. Das Mitglied stellt pip von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen einer zu Rechtsverstößen führender Nutzung von www.packitperfect.com frei.

§ 9 Datenschutz

1. Die von pip bei Anmeldung der Mitglieder erhobenen personenbezogenen Daten werden Gespeichert und ausschließlich im gesetzlich zugelassenen Rahmen zu eigenen Zwecken verwendet, insbesondere um diese an andere Mitglieder nach den Vorgaben dieses Nutzungsvertrages weiter- zuleiten oder, soweit dies dem öffentlichen Interesse dient (z. B. bei Strafverfolgungsmaßnahmen). Benutzerdaten darf pip in anonymisierter Form für statistische Zwecke (Auswertung des Nutzer- verhaltens o. ä.) verwenden.
2. Mit Zustimmung zu diesen AGB willigt das Mitglied ausdrücklich in die Erhebung und Verwertung seiner in www.packitperfect.com gespeicherten personenbezogenen Daten wie folgt ein:
a) pip darf den Namen, die Adresse und die E-Mail-Adresse des Mitglieds an den Anbieter bzw. Interessenten zum Zwecke der Vertragsanbahnung weitergeben.
b) pip darf den Benutzernamen und die entstandenen Bewertungsprofile (zum Bewertungssystem oben § 4) an Besucher der Website www.packitperfect.com in der dafür vorgesehenen Rubrik zugänglich machen.
c) pip darf die personenbezogenen Daten für den regelmäßigen pip-Newsletter sowie für Support-emails an die Mitglieder verwenden, wie z. B. bei technischen Störungen oder bei Hinweis auf Vertragsänderungen aller Art. Das Mitglied erhält den Newsletter erst dann nicht mehr, wenn es dessen Bezug in „Meine Einstellungen“ im Mitgliedskonto selbst beendet.
d) pip darf die personenbezogenen Daten verwenden, um z. B. Emails mit Hinweisen auf vergleichbare Verpackungsanlagen aus anderen, über pip abgewickelten Beschaffungsvorgängen an die Mitglieder zu übermitteln.
e) pip darf bei einem Verdacht auf betrügerische oder sonstige Handlungen mit vermögens- schädigender Absicht die personenbezogenen Daten zum Zwecke eigener Nachforschung und zu Zwecken der Ermittlung durch Strafverfolgungsbehörden verwenden und weitergeben. Ohne diese ausdrückliche Einwilligung ist eine Mitgliedschaft an pip nicht möglich. Zu derartigen Zwecken darf pip auch Cookies verwenden.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Sofern eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages ungültig ist, bleibt der übrige Nutzungsvertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Regelung erhält eine Regelung Geltung, die dem Sinn der weggefallenen Bestimmung am ehesten entspricht und wirksam wäre.
2. pip kann diese ABG jederzeit nach vorheriger Mitteilung an die Mitglieder ändern. Solchen geänderten AGB kann innerhalb von längstens zwei Wochen nach deren Erhalt in Textform widersprochen werden. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist gelten neue AGB als akzeptiert und ab Fristablauf als vereinbart.
3. Es gilt für den Nutzungsvertrag und alle Rechtsbeziehungen, die durch die Nutzung der Internet- Plattform www.packitperfect.com entstehen, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der allgemeine Gerichtsstand der Fa. Packitperfect das Amtsgericht Traunstein Herzog –Otto- Str. 1, D- 83278 Traunstein. Die Fa.Packitperfect ist jedoch auch berechtigt, nach ihrer Wahl Klage am Sitz des anderen Teils zu erheben.